Allgemeine Informationen zur Anmeldung und Zulassung zu Bachelor-, Master- oder Diplomstudien

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Wenn Sie ab dem Wintersemester 2011/2012 ein Studium an einer der 21 österreichischen öffentlichen Universitäten beginnen möchten, ist ab diesem Semester Folgendes zu beachten:

Für die Zulassung zu einem Bachelor-, Master- oder Diplomstudium ist - sofern für das betreffende Studium keine besonderen gesetzlichen Regelungen bestehen – eine Voranmeldung zum jeweiligen Studium an der von Ihnen ausgewählten Universität Voraussetzung. Dies bedeutet, dass Sie sich bereits vor Studienbeginn anmelden müssen, um zum Studium Ihrer Wahl anschließend zugelassen werden zu können. Die vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Frist erstreckt sich auf mindestens zwei Wochen und endet für das Wintersemester mit 31. August und für das Sommersemester mit 31. Jänner.


 

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